Impressum
Impressum für Hagen Deutschland GmbH & Co. KG unter:
Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG), § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) und § 2 Abs. 1 Dienstleistungs-Informationspflichten Verordnung (DL-InfoV)
Kommanditgesellschaft HAGEN Deutschland GmbH & Co.
Lehmweg 99-105
25488 Holm
Deutschland
Telefon: +49 41 03 – 960 – 0
Telefax: +49 41 03 – 960 – 2249
E-Mail: kontakt@exo-terra.com
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg
Registernummer: HRA 3169 PI
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hagen Deutschland GmbH (AG Pinneberg HRB 1576 PI), diese vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Horst Hagen und Christian Parbs, ebenda
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27 a UstG)
USt-ID-Nr.: DE 13 45 22 000
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Christian Parbs
Lehmweg 99-105
25488 Holm
Online-Streitbeilegung für Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform für eine außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Unsere E-Mailadresse lautet: kontakt@exo-terra.com. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
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Urheberrechte
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Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG) für Kunden in Deutschland
INFORMATIONEN ÜBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE NACH DEM ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, etwa weil sie defekt sind oder nicht mehr benötigt werden, werden als Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet (nachfolgend: „Altgeräte“). Altgeräte dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind in einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Sie Altgeräte getrennt sammeln und entsorgen („erfassen“) müssen. Dies ist beispielsweise über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme möglich. Anhand des nachfolgend dargestellten Symbols der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern können Sie erkennen, dass Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind:
Sie haben die Pflicht, Altbatterien, Altakkumulatoren, die nicht von den Altgeräten umschlossen oder mit ihnen fest verbaut sind, vor der Abgabe an eine Erfassungsstelle zu entnehmen. Entsprechendes gilt ab dem 01.01.2022 auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus den Altgeräten entnommen werden können. Die Pflicht zur Entnahme gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Löschen Sie vor der Entsorgung von Altgeräten Ihre personenbezogenen Daten (Nutzerdaten) auf Altgeräten, damit diese nicht in die Hände Dritter gelangen können. Sie sind für diese Löschung von Daten selbst verantwortlich.
Sie können über den nachfolgenden Link Informationen über die Erfüllung nationaler Zielvorgaben beim Recycling nach §§ 10 Abs. 3 und § 22 Abs. 1 ElektroG abrufen: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
INFORMATIONEN ÜBER BATTERIEN NACH DEM BATTERIEGESETZ
Anhand des nachfolgend dargestellten Symbols der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern können Sie erkennen, dass Batterien oder Akkumulatoren getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall („Hausmüll“) entsorgt werden müssen:
Wenn Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, ist das in vorstehenden Klammern genannte chemische Symbol dieser Elemente unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne abgebildet.
Da Batterien Stoffe enthalten können, die schädlich für Umwelt und die Gesundheit sind, muss eine getrennte Sammlung und Entsorgung von Altbatterien und Akkumulatoren erfolgen, die diese Risiken reduziert und zum Schutz von Umwelt und Gesundheit beiträgt. Dies gilt insbesondere für lithiumhaltige Batterien, bei denen besondere Vorsicht bei Umgang und Entsorgung geboten ist.
Sie sind nach dem BattG als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Batterien können nach Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden.