Impressum

Impressum für Hagen Deutschland GmbH & Co. KG unter:

https://exo-terra.com/de/

 

Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG), § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) und § 2 Abs. 1 Dienstleistungs-Informationspflichten Verordnung (DL-InfoV)

Kommanditgesellschaft HAGEN Deutschland GmbH & Co.

 

Lehmweg 99-105

25488 Holm

Deutschland

 

Telefon: +49 41 03 – 960 – 0

Telefax: +49 41 03 – 960 – 2249

E-Mail: kontakt@exo-terra.com  

 

Registergericht: Amtsgericht Pinneberg

Registernummer: HRA 3169 PI

 

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hagen Deutschland GmbH (AG Pinneberg HRB 1576 PI), diese vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Horst Hagen und Christian Parbs, ebenda

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27 a UstG)

USt-ID-Nr.: DE 13 45 22 000

 

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Christian Parbs

Lehmweg 99-105

25488 Holm

 

 

Online-Streitbeilegung für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform für eine außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

 

Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

 

Unsere E-Mailadresse lautet: kontakt@exo-terra.com. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Hinweis zu den Links auf der Webseite

Die Inhalte unserer Seiten haben wir sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns um Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der dargebotenen Informationen und Downloads auf unseren Seiten. Abweichungen und Fehler können dennoch möglich sein.

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Urheberrechte

Alle Inhalte, bereitgestellten Texte, Bilder (insb. Fotos), Grafiken, Layouts und der HTML-Code in unserem Internetangebot sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die © Rolf C. Hagen INC. alleinige Rechteinhaberin. Nutzer*innen können einzelne Dateien oder Inhalte herunterladen, nutzen sowie Ausdrucke anfertigen, soweit dies ausschließlich privaten Zwecken dient. Inhalte und vorhandene Urheberrechtsvermerke dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Jede andere Art der Vervielfältigung, Übernahme, Übertragung, Entnahme, Weiterverwendung, das Kopieren oder Verfügbarmachen unseres Internetangebots oder einzelner Teile daraus, insbesondere für die Verwendung in elektronischen Medien oder drucktechnischen Erzeugnissen und/oder zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt und bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.

 

Wir beachten die Urheberrechte Dritter. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie gleichwohl auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 

 

Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG) für Kunden in Deutschland

 

INFORMATIONEN ÜBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE NACH DEM ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ

 

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, etwa weil sie defekt sind oder nicht mehr benötigt werden, werden als Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezeichnet (nachfolgend: „Altgeräte“). Altgeräte dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind in einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Sie Altgeräte getrennt sammeln und entsorgen („erfassen“) müssen. Dies ist beispielsweise über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme möglich. Anhand des nachfolgend dargestellten Symbols der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern können Sie erkennen, dass Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind:

 

 

Sie haben die Pflicht, Altbatterien, Altakkumulatoren, die nicht von den Altgeräten umschlossen oder mit ihnen fest verbaut sind, vor der Abgabe an eine Erfassungsstelle zu entnehmen. Entsprechendes gilt ab dem 01.01.2022 auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus den Altgeräten entnommen werden können. Die Pflicht zur Entnahme gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.

 

Löschen Sie vor der Entsorgung von Altgeräten Ihre personenbezogenen Daten (Nutzerdaten) auf Altgeräten, damit diese nicht in die Hände Dritter gelangen können. Sie sind für diese Löschung von Daten selbst verantwortlich.

 

Sie können über den nachfolgenden Link Informationen über die Erfüllung nationaler Zielvorgaben beim Recycling nach §§ 10 Abs. 3 und § 22 Abs. 1 ElektroG abrufen: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete 

 

 

INFORMATIONEN ÜBER BATTERIEN NACH DEM BATTERIEGESETZ

 

Anhand des nachfolgend dargestellten Symbols der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern können Sie erkennen, dass Batterien oder Akkumulatoren getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall („Hausmüll“) entsorgt werden müssen:

 

 

Wenn Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, ist das in vorstehenden Klammern genannte chemische Symbol dieser Elemente unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne abgebildet.

 

Da Batterien Stoffe enthalten können, die schädlich für Umwelt und die Gesundheit sind, muss eine getrennte Sammlung und Entsorgung von Altbatterien und Akkumulatoren erfolgen, die diese Risiken reduziert und zum Schutz von Umwelt und Gesundheit beiträgt. Dies gilt insbesondere für lithiumhaltige Batterien, bei denen besondere Vorsicht bei Umgang und Entsorgung geboten ist.

 

Sie sind nach dem BattG als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Batterien können nach Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden.